Liebe Patientin, lieber Patient,

 

Da es in den letzten Monaten gehäuft vorkommt, dass ein:e Patient:in unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin erscheint, verlängert sich für Sie unnötig die Wartezeit auf einen möglichen Termin mit uns. Zudem führt dies für uns zum Ausfall des Honorars.

 

Bezugnehmend auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Thema Ausfallhonorar weisen wir Sie auf Folgendes hin:

 

„Wenn eine Patientin oder ein Patient zum vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage nicht erscheint, haben Sie (als Arzt) einen Anspruch auf die Vergütung der vorgesehenen Leistungen (en), ohne dass Sie verpflichtet sind, die Leistungen nachzuholen. Das ergibt sich aus den §615 und §630a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).“

 

Die zwischen Ihnen und uns im Rahmen der Sprechstunde vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie nicht erscheinen können, bitten wir Sie, den Termin (z.B.) spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Dies kann per Telefon, per eMail oder gar vor Ort erfolgen!

 

Sollten Sie trotzdem unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, behalten wir uns daher das Recht vor, in Zukunft die ungenutzte Zeit in Rechnung zu stellen. Grundlage für das Ausfallhonorar stellt die langjährige Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) dar !

 

Ihr Team des Hausarztzentrum Hirschaid